Um Eltern und ihre Kinder in der Corona-Zeit zu unterstützen, hat das Bundesfamilienministerium den Notfall-KiZ gestartet. Eine Sonderregelung des Kinderzuschlags aufgrund der Corona-Pandemie. Berechnungsgrundlage für den Notfall-KiZ ist lediglich der letzte Monat vor der Antragsstellung. Ab dem 1. April müssen Familien dafür nicht mehr das Einkommen der letzten sechs Monate nachweisen!
Weitere Informationen und Anträge finden Sie auf der Seite des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Folgen Sie einfach dem Link: https://kurzelinks.de/k98b 

Unsere Schulsozialarbeiterin Ivonne Hüwelmeier erreichen Sie bis zum 03.04.2020 weiterhin unter:
Telefon: 0159/04247449 oder per Mail: i.huewelmeier@awo-guetersloh.de

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