Die Landesregierung hat beschlossen, dass ab Dienstag, 2. November 2021

am festen Sitzplatz im Klassenraum

für die Schülerinnen und Schüler keine Pflicht mehr zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen besteht.

Außerhalb des Unterrichts besteht im gesamten Schulgebäude die Maskenpflicht!!!

  • Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.
  • Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske.
  • Für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird.
  • Für das schulische Personal entfällt die Maskenpflicht auch bei Konferenzen und Besprechungen im Lehrerzimmer am festen Sitzplatz.
  • Die Maskenpflicht entfällt auch bei der Betreuung im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten, beispielsweise in Offenen Ganztagsschulen, für die Schülerinnen und Schüler, wenn sie an einem festen Platz sitzen, etwa beim Basteln oder bei Einzelaktivitäten.
  • Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.

Tritt in einem Klassen- oder Kursverband ein Infektionsfall auf, ist die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ab sofort in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbar zu beschränken. Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.

Daher werden zu Dokumentationszwecken ab sofort wieder feste Sitzpläne eingeführt!

An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass diese neue Regelung vom Ministerium für Schule und Bildung getroffen wurde!

Freundliche Grüße, S. Schulte (Schulleiter)

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