Die Landesregierung hat beschlossen, dass ab Dienstag, 2. November 2021
am festen Sitzplatz im Klassenraum
für die Schülerinnen und Schüler keine Pflicht mehr zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen besteht.
Außerhalb des Unterrichts besteht im gesamten Schulgebäude die Maskenpflicht!!!
Tritt in einem Klassen- oder Kursverband ein Infektionsfall auf, ist die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ab sofort in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbar zu beschränken. Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.
Daher werden zu Dokumentationszwecken ab sofort wieder feste Sitzpläne eingeführt!
An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass diese neue Regelung vom Ministerium für Schule und Bildung getroffen wurde!
Freundliche Grüße, S. Schulte (Schulleiter)