Mittwoch, 26.01.2022
Das Ministerium für Schule und Bildung informiert:
„Auch weiterhin werden in den Grundschulen Lolli-PCR-Pooltests angewandt. Die Auflösung positiver Pools durch PCR-Einzeltests wird an den Grundschulen (aber) verändert. Es ist keine Abgabe von Einzel-PCR-Rückstellproben an die Labore mehr vorgesehen.“
Leider ändert sich nun das Testverfahren, das erst am 10. Januar vom Land eingeführt wurde.
Neuer Ablauf:
Pooltest der Klasse positiv – Information von der Schule (E-Mail über IServ)
Am gleichen Abend oder am nächsten Morgen macht ihr Kind bitte einen Schnelltest im Testzentrum.
Negativer Test:
Negatives Testzertifikat in der Schule vorzeigen – am Unterricht teilnehmen
Positiver Test: Kind bleibt zuhause – Schule informieren – Schule informiert das Gesundheitsamt
Wenn Kinder ohne Testnachweis in der Schule erscheinen, muss sich das Kind unter Aufsicht in der Schule selbst testen.
Negativer Test: Das Kind nimmt am Unterricht teil.
Positiver Test: Das Kind muss direkt abgeholt werden. Die Schule informiert das Gesundheitsamt.
Aktuelle Quarantänebestimmungen:
https://www.kreis-guetersloh.de/aktuelles/corona/quarantaene/